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LSG Bayern, 31.01.2001 - L 13 KN 10/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuordnung einer Beschäftigung in Polen zur knappschaftlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland; Arbeiten in einem knappschaftlichen Betrieb; Gleichstellung polnischer Erwerbszeiten in der deutschen Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 16.07.1997 - S 15 Kn 24/96
- LSG Bayern, 31.01.2001 - L 13 KN 10/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96
Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2001 - L 13 KN 10/97
Abgesehen davon, dass es nicht darauf ankommt, wie die ausgeübte Tätigkeit in Polen rentenrechtlich behandelt wurde (vgl. hierzu z.B. BSG vom 29.09.1997 - 8 RKn 16/96 -), erlauben die früheren Rechtsbestimmungen in Polen keinerlei Hinweis darauf, wie die vom Unternehmen des Klägers durchgeführten Arbeiten im streitigen Zeitraum rechtlich zu qualifizieren sind. - BSG, 05.06.1986 - 5a RKn 13/85
Beschäftigungszeit - Knappschaftlicher Betrieb - Versicherungszeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2001 - L 13 KN 10/97
Wenn der Betrieb des Klägers in der Bundesrepublik typischerweise zum Bergbau selbst gehört hätte, also Ausbau und ähnliche Arbeiten, wie sie der Kläger verrichtet hatte, in der Bundesrepublik typischerweise von den Zechen selbst ausgeführt würden, so ist der Kläger so zu behandeln, als hätte er bereits in Polen in einem Betrieb gearbeitet, der nach deutschem Recht als knappschaftlicher Betrieb angesehen wird (vgl. BSG in SozR 5050 § 20 Nr. 4).